>tate für eltern >schule >uni

 
Schüler/innen an die Unis!

Jeder Schüler und jede Schülerin kann in Österreich gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002 § 70 (1)) als außerordentlicher Hörer/außerordentliche Hörerin an der Universität studieren - und das unter Anrechnung der absolvierten Uni-Prüfungen für das ordentliche Studium nach geschaffter Matura!

Nach einer zweijährigen Pilotphase wurde das Programm "Schüler/innen an die Unis" seit dem Wintersemester 05/06 auf ganz Österreich ausgeweitet. In das Programm aufgenommene SchülerInnen können an folgenden Unis von der Studiengebühr befreit werden bzw. um Erlass der Studiengebühr ansuchen (ausgenommen ÖH-Beitrag):

  • Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
  • Anton-Bruckner-Privatuniversität
  • Fachhochschule Oberösterreich (Standorte Hagenberg, Linz, Steyr, Wels)
  • Johannes Kepler Universität Linz
  • Karl-Franzens-Universität Graz
  • Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Medizinische Universität Graz
  • Montan-Universität Leoben
  • Paris-Lodron-Universität Salzburg
  • Technische Universität Graz
  • Universität für Bodenkultur Wien
  • Veterinärmedizinische Universität Wien
  • Wirtschaftsuniversität Wien

Das Programm "Schüler/innen an die Unis" ist eine Initiative des bm:ukk, des bmwf und des Österreichisches Zentrums für Begabtenförderung und Begabungsforschung, gemeinsam mit den Universitäten und den Bundesländer-Koordinatoren/ Bundesländer-Koordinatorinnen für Begabtenförderung.

Gesetzestexte finden Sie hier: Gesetzestexte zu "SchülerInnen an die Unis"

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Österreichisches Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung (özbf)
Schillerstraße 30/Techno 12, 5020 Salzburg
Kontaktperson: MMag. Dr. Claudia Weixlbaumer
E-mail: claudia.weixlbaumer@begabtenzentrum.at
Tel.: +43 (0)662/439581-305