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Jeder Schüler und jede Schülerin kann in Österreich gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG 2002 § 70 (1)) als außerordentlicher Hörer/außerordentliche Hörerin an der Universität studieren - und das unter Anrechnung der absolvierten Uni-Prüfungen für das ordentliche Studium nach geschaffter Matura! Nach einer zweijährigen Pilotphase wurde das Programm "Schüler/innen an die Unis" seit dem Wintersemester 05/06 auf ganz Österreich ausgeweitet. In das Programm aufgenommene SchülerInnen können an folgenden Unis von der Studiengebühr befreit werden bzw. um Erlass der Studiengebühr ansuchen (ausgenommen ÖH-Beitrag):
Das Programm "Schüler/innen an die Unis" ist eine Initiative des bm:ukk, des bmwf und des Österreichisches Zentrums für Begabtenförderung und Begabungsforschung, gemeinsam mit den Universitäten und den Bundesländer-Koordinatoren/ Bundesländer-Koordinatorinnen für Begabtenförderung. Gesetzestexte finden Sie hier: Gesetzestexte zu "SchülerInnen an die Unis" Weitere Informationen erhalten Sie hier: Österreichisches Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung
(özbf) |